Der nette kleine Hundeverein in Lübeck-Schlutup
 

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Platzordnung

Platzordnung des HSC Hanseat Lübeck e.V.

1.

Der Vorstand  hat das Hausrecht.

2.           

Der Übungsplatz und das Vereinsheim stehen allen Mitgliedern zur Verfügung. Die Benutzung des Übungsplatzes und des Vereinsheims ist im Aushang geregelt.Sondernutzung regelt der Vorstand.

3.           

Für alle Hunde, die auf dem Vereinsgelände geführt werden, ist der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung und Tollwutimpfung Pflicht. Für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Vereinsgelände bleibt der Hundeführer/Besitzer verantwortlicher Halter im Sinne des bürgerlichen Rechts.

4.

Für mitgeführte Hunde auf dem gesamten Vereinsgelände besteht, mit Ausnahme bei den gemäß Ausbildungsordnungen erforderlichen Übungseinheiten, Leinenzwang.

5.

Die Hunde sind in den von den Hundebesitzern mitgeführten Kraftfahrzeugen oder Hundeanhängern unter zu bringen. Das Anbinden und Alleinlassen der Hunde vor dem Vereinsheim oder an der Übungsplatzeinfriedigung ist nicht erlaubt.

6.           

Die Mitnahme von Hunden in das Vereinsheim  - mit Ausnahme von Welpen bis zu einem Alter von 6 Monaten -  ist nicht gestattet. Ausnahmen hiervon kann nur ein Mitglied des geschäftsführenden  Vorstandes erteilen. (Zum Beispiel: Bei ganz kleinen Hunden dessen Hundeführer keine eigene Unterbringungsmöglichkeit, wie unter 5. ausgeführt, haben.)

7.

Das Auslaufen lassen der Hunde hat außerhalb des Vereinsgeländes zu erfolgen. Sollte sich doch einmal ein Hund auf dem Vereinsgelände / Übungsplatz lösen, so ist von dem / der Hundeführer / in der Hundekot unverzüglich zu entfernen.

8.

Die Arbeiten mit läufigen Hündinnen sind im eingeschränkten Übungsbetrieb unter Rücksichtnahme möglich. Eine Absprache mit den zuständigen Ausbildungswarten ist erforderlich.

9.

Den Anweisungen des Platz- und Gerätewartes oder der Ausbilder ist Folge zu leisten. Dieses gilt als solches auch für Ausbildungen außerhalb des Vereinsgeländes und im Fährtengelände.

10.

Für die Kinder der Vereinsmitglieder steht eine kleine Spielfläche mit Spielzeug zur Verfügung.

Die Erziehungsberechtigten sind für die Aufsicht der Kinder und für den ordentlichen Zustand der Anlage in jedem Falle verantwortlich. Sie haben dafür Sorge zu tragen, daß vor Verlassen des Vereinsgeländes herumliegendes Spielzeug eingesammelt und wieder an seinen Platz gebracht wird. Hunde sind von der Spielfläche fernzuhalten.

12.

Die Platzanlage und das Vereinsheim mit den dazugehörenden Einrichtungen und Geräten sollen allen Benutzern möglichst die besten Bedingungen für ihre Arbeiten mit dem Hund bieten. Daher sind diese stets pfleglich und verantwortungsvoll zu behandeln.

13.

Rücksichtnahme und kameradschaftliches Verhalten untereinander ist erklärtes Ziel!  Wünsche und Anregungen zur Änderung oder Ergänzung dieser Platzordnung sind dem Vorstand direkt oder auf den Versammlung vorzutragen.

14.

Mitglieder oder Besucher, die sich dieser Platzordnung widersetzen, oder Unruhe und Streit in dem Vereinsheim verursachen, sind dem Vorstand zu melden, der die jeweilig erforderlichen Maßnahmen durchzuführen oder einzuleiten hat.

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