|
1. |
Der Vorstand hat das Hausrecht. |
|
2. |
Der Übungsplatz und das Vereinsheim stehen allen Mitgliedern zur
Verfügung. Die Benutzung des Übungsplatzes und des Vereinsheims
ist im Aushang geregelt.Sondernutzung
regelt der Vorstand. |
|
3. |
Für alle Hunde, die auf dem Vereinsgelände geführt werden,
ist der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung und
Tollwutimpfung Pflicht. Für die Dauer des Aufenthaltes auf
dem Vereinsgelände bleibt der Hundeführer/Besitzer
verantwortlicher Halter im Sinne des bürgerlichen Rechts.
|
|
4. |
Für mitgeführte Hunde auf dem gesamten Vereinsgelände besteht, mit
Ausnahme bei den gemäß Ausbildungsordnungen erforderlichen
Übungseinheiten, Leinenzwang. |
|
5. |
Die Hunde sind in den von den Hundebesitzern mitgeführten
Kraftfahrzeugen oder Hundeanhängern unter zu bringen. Das Anbinden
und Alleinlassen der Hunde vor dem Vereinsheim oder an der
Übungsplatzeinfriedigung ist nicht erlaubt. |
|
6.
|
Die Mitnahme von Hunden in das Vereinsheim - mit Ausnahme
von Welpen bis zu einem Alter von 6 Monaten - ist nicht
gestattet. Ausnahmen hiervon kann nur ein Mitglied des
geschäftsführenden Vorstandes erteilen. (Zum Beispiel: Bei ganz
kleinen Hunden dessen Hundeführer keine eigene
Unterbringungsmöglichkeit, wie unter 5. ausgeführt,
haben.) |
|
7. |
Das Auslaufen lassen der Hunde hat außerhalb des Vereinsgeländes
zu erfolgen. Sollte sich doch einmal ein Hund auf dem
Vereinsgelände / Übungsplatz lösen, so ist von
dem / der Hundeführer / in der Hundekot unverzüglich zu entfernen.
|
|
8. |
Die Arbeiten mit läufigen Hündinnen sind im
eingeschränkten Übungsbetrieb unter Rücksichtnahme
möglich. Eine Absprache mit den zuständigen
Ausbildungswarten ist erforderlich. |
|
9. |
Den Anweisungen des Platz- und Gerätewartes oder der Ausbilder ist
Folge zu leisten. Dieses gilt als solches auch für Ausbildungen
außerhalb des Vereinsgeländes und im Fährtengelände. |
|
10. |
Für die Kinder der Vereinsmitglieder steht eine kleine Spielfläche
mit Spielzeug zur Verfügung.
Die Erziehungsberechtigten sind für die Aufsicht
der Kinder und
für den ordentlichen Zustand
der Anlage in jedem Falle verantwortlich.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, daß vor Verlassen
des Vereinsgeländes herumliegendes Spielzeug eingesammelt und
wieder an seinen Platz gebracht wird. Hunde sind von der
Spielfläche fernzuhalten. |
|
12. |
Die Platzanlage und das Vereinsheim mit den dazugehörenden
Einrichtungen und Geräten sollen allen Benutzern möglichst die
besten Bedingungen für ihre Arbeiten mit dem Hund bieten. Daher
sind diese stets pfleglich und verantwortungsvoll zu behandeln.
|
|
13. |
Rücksichtnahme und kameradschaftliches Verhalten untereinander ist
erklärtes Ziel!
Wünsche und Anregungen zur Änderung oder Ergänzung dieser
Platzordnung sind dem Vorstand direkt oder auf den Versammlung
vorzutragen. |
|
14. |
Mitglieder oder Besucher, die sich dieser Platzordnung widersetzen,
oder Unruhe und Streit in dem Vereinsheim verursachen, sind dem
Vorstand zu melden, der die jeweilig erforderlichen Maßnahmen
durchzuführen oder einzuleiten hat. |